§ 1 - Präambel
- Dieser Vertrag dient als Rahmenvereinbarung, innerhalb derer eine partnerschaftliche und projektbezogene Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien stattfinden kann. Durch diesen Vertrag wird kein konkreter Einzelauftrag begründet; Aufträge bedürfen stets einer gesonderten Beauftragung gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags.
- Die in diesem Vertrag festgehaltenen Regelungen bilden die verbindlichen Rahmenbedingungen für eine effiziente, faire und rechtssichere Zusammenarbeit. Sie sollen sowohl den Auftraggeber als auch den Auftragnehmer schützen, indem sie die Art der Zusammenarbeit, die gegenseitigen Erwartungen sowie die zu erfüllenden Voraussetzungen klar definieren.
- Der Vertrag verfolgt das Ziel, durch eine klare und nachvollziehbare Strukturierung der Zusammenarbeit die notwendige Transparenz zu schaffen. Das sorgt dafür, auch bei unvorhergesehenen Ereignissen verlässlich reagieren zu können und beiden Parteien jederzeit einen umfassenden Überblick über Rechte, Pflichten und Abläufe zu gewährleisten.
§ 2 - Vertragsgegenstand
- Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber in der Funktion als IT-Administrator und / oder Web- bzw. Anwendungsentwickler und / oder Marketingmanager und / oder Dozent für die vorangegangenen Tätigkeitsfelder tätig.
- Sämtliche durch den Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses entwickelten Programme und Anwendungen werden dem Auftraggeber überlassen. Dies umfasst – sofern vorhanden und von vorneherein gefordert – die Benutzerdokumentation, technische Dokumentation sowie weitere zur Nutzung und Wartung erforderliche Unterlagen.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vom Auftraggeber erteilten Aufgaben gemäß dessen Vorgaben oder
den im Pflichtenheft definierten Anforderungen und Funktionalitäten ordnungsgemäß umzusetzen.
Dabei umfasst die Leistungserbringung auch alle Tätigkeiten, die aus Sicht eines fachkundigen Auftragnehmers erforderlich sind, um ein qualitativ hochwertiges und zweckmäßiges Ergebnis im Sinne der vereinbarten Zielsetzung zu erreichen – auch wenn diese Tätigkeiten nicht ausdrücklich im Pflichtenheft benannt sind. - Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als (selbstständiger) Unternehmer. Dabei unterliegt er nicht der Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit insbesondere örtlich und zeitlich nicht gebunden. Gleichwohl werden die Vertragspartner auf die Interessen des jeweils anderen bei der Gestaltung der Leistungserbringung Rücksicht nehmen.
- Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Sofern nicht anders vereinbart, tritt der Auftragnehmer als (selbstständiger) Unternehmer auf.
- Die erbrachten Leistungen sind sofort vollumfänglich durch den Auftraggeber zu prüfen. Software und Webseiten sind ausgiebig zu testen, bevor diese öffentlich freigegeben werden.
§ 3 - Vertragsbeginn, Pflichtenheft und Vertragsbeendigung
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Das Vertragsverhältnis beginnt mit der schriftlichen oder mündlichen Beauftragung
(Sprachnachricht) des Auftragnehmers durch den Auftraggeber oder durch die Annahme eines Angebots.
Schriftform im Sinne dieses Vertrags umfasst auch die elektronische Übermittlung von Aufträgen, vornehmlich per E-Mail oder über andere geeignete, nachvollziehbare Kommunikationsmittel wie Signal oder WhatsApp, sofern diese einen dokumentierbaren Kommunikationsverlauf ermöglichen. -
Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Gebrauch seiner
Kommunikationskanäle (z. B. E-Mail, Messenger, Zugangsdaten). Er hat durch geeignete organisatorische und
technische Maßnahmen sichergestellt, dass ein unbefugter Zugriff oder Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen
wird.
Für Schäden, die durch einen solchen Missbrauch entstehen, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang. -
Ein Pflichtenheft wird vom Auftraggeber erstellt und hat sämtliche für die Planung und Umsetzung erforderlichen
Informationen sowie die vorgesehenen Anwendungsbereiche umfassend darzustellen.
Eine rechtliche Verbindlichkeit des Pflichtenhefts entsteht mit dessen schriftlicher Annahme durch den Auftragnehmer.
Dies gilt ebenso für ergänzende oder geänderte Pflichtenhefte, sofern sich die Vertragsparteien hierauf einvernehmlich und schriftlich verständigt haben – entweder unter Beibehaltung der bestehenden Vertragsbedingungen oder im Rahmen ausdrücklich vereinbarter Änderungen.
Ohne Pflichtenheft wird dem Auftragnehmer der Umfang der Arbeiten freigestellt, die in seinem Sinne erforderlich sind, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. -
Jede Vertragspartei ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier
Wochen zum Monatsende schriftlich zu kündigen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Mit Wirksamwerden der Kündigung werden sämtliche bis dahin entstandenen, aber bislang nicht beglichenen Zahlungsverpflichtungen sofort zur Zahlung fällig. - Die Wirksamkeit der Kündigung des Vertragsverhältnisses bedarf der Schriftform. Kündigungen per E-Mail oder Textnachricht gelten nur dann als schriftlich, wenn sie in einem gängigen, nachvollziehbaren Format (Text, PDF, Brief…) mit erkennbarem Absender (= Auftraggeber) erfolgen und der Zugang beim Empfänger (= Auftragnehmer) dokumentiert werden kann.
- Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Auftragnehmer sämtliches in seinem Besitz befindliche Eigentum des Auftraggebers und die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich und unaufgefordert an den Auftraggeber herauszugeben.
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Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche dem Auftragnehmer zuvor
überlassenen Zugänge, Zugangsdaten, Passwörter sowie sonstige sicherheitsrelevante Informationen unverzüglich
zu ändern oder zu deaktivieren. Dies umfasst insbesondere Admin-, Server-, E-Mail, Cloud- und sonstige
Systemzugänge.
Diese Maßnahme dient dem Schutz vor unbefugtem Zugriff und der Sicherstellung der IT-Sicherheit nach Vertragsende.
Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für daraus entstehende Schäden, Sicherheitslücken oder Datenverluste. Ebenso ist der Auftragnehmer nicht zur weiteren Sicherung oder Überwachung von Systemen verpflichtet, sobald das Vertragsverhältnis beendet ist.
§ 4 - Abrechnungseinheit, Vergütung und Mindestvergütung
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Für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen gelten ab Januar 2026 folgende Stundensätze:
Senior-Entwickler: 126,97 EUR netto pro Stunde
Entwickler: 109,88 EUR netto pro Stunde
Junior-Entwickler: 88,21 EUR netto pro Stunde
Die Abrechnung erfolgt gemäß der tatsächlichen Inanspruchnahme der jeweiligen Qualifikationsstufe. Die Festlegung der Einstufung obliegt dem Auftragnehmer.
Eine Vergütung erfolgt unabhängig davon, ob die Leistungen vor Ort oder auf digitalem Wege (z. B. per Videokonferenz, Telefon, E-Mail …) erbracht werden.
Samstags erfolgt ein Aufschlag von 50 %, an Sonn- und Feiertagen ein Aufschlag von 100 %. - Die im Vertrag vereinbarten Stundensätze erhöhen sich jeweils zum 15. Januar eines jeden Kalenderjahres automatisch in dem Maße, in dem sich der Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt, im Vergleich zum Januar des Vorjahres verändert hat. Maßgeblich ist die prozentuale Veränderung des Indexwertes.
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Die Anpassung erfolgt automatisch und ohne gesonderte Mitteilung. Grundlage der ersten Erhöhung ist der
Indexstand des Monats Januar desjenigen Jahres, in dem die Stundensätze gemäß 4.1 aktualisiert wurden.
Etwaige Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Eine negative Indexentwicklung führt nicht zu einer Reduktion der vereinbarten Stundensätze. - Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt im Viertelstundentakt. Dabei wird jede angefangene Viertelstunde unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand mit einem Viertel des vereinbarten Stundensatzes berechnet.
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Beratungsleistungen, Dokumentationen, Demonstrationen sowie die (gemeinsame) Projektplanung (d. h. auch
Angebote, außer es handelt sich um unsere Standarddienstleistungen) – speziell im Rahmen von
Besprechungen, Abstimmungen und sonstigen Koordinationstätigkeiten – gelten als integraler Bestandteil
der Arbeitsleistung und werden vollumfänglich gemäß den vereinbarten Stundensätzen vergütet.
Dies umfasst auch die Vor- und Nachbereitung solcher Termine, wie auch die Erstellung, Auswertung und Dokumentation von Protokollen, Präsentationen, Planungsunterlagen oder sonstigen projektbezogenen Materialien. -
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die erbrachten Leistungen jeweils zum Monatsende in Rechnung.
Bei einem Rechnungsbetrag von über 2.000 EUR oder bei neuen Auftraggebern behält sich der Auftragnehmer
das Recht vor, abweichend auch wöchentlich oder täglich abzurechnen.
Die Rechnung enthält eine übersichtliche und nachvollziehbare Aufstellung der erbrachten Tätigkeiten sowie der dafür aufgewendeten Zeiten. Eine allgemeine Beschreibung der Leistungen ohne weitergehende technische oder inhaltliche Detailausführungen ist hierbei ausreichend. -
Als neuer Auftraggeber im Sinne dieses Vertrags gilt jeder Auftraggeber, dessen bisheriger
Gesamtumsatz mit dem Auftragnehmer unter 20.000 EUR liegt.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei neuen Auftraggebern erst nach vollständigem Zahlungseingang einer gestellten Rechnung mit der Leistungserbringung zu beginnen oder fortzufahren. -
Bei zahlungsverzögernden Auftraggebern, insbesondere wenn fällige Rechnungen nicht innerhalb der
vereinbarten Frist beglichen werden, ist der Auftragnehmer zudem berechtigt, bereits begonnene
Arbeiten vorübergehend zu unterbrechen, bis die ausstehenden
Zahlungen vollständig eingegangen sind.
Ein hierdurch entstehender Mehraufwand (z. B. durch erneute Einarbeitung) kann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. -
Alle im Vertrag genannten Preise verstehen sich als Nettopreise. Hinzu tritt die jeweils gesetzlich
geltende Umsatzsteuer, derzeit in Höhe von 19 %.
Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz während der Vertragslaufzeit, passt sich dieser automatisch an, ohne dass es einer gesonderten Vertragsänderung bedarf. -
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den in Rechnung gestellten Betrag innerhalb von 14
Kalendertagen nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung auf das in der Rechnung angegebene
Konto zu überweisen.
Für neue Auftraggeber, mit denen erstmalig ein Vertragsverhältnis besteht („Neukunden“), beträgt die Zahlungsfrist 7 Kalendertage nach Rechnungseingang. - Bei Zahlungsverzug wird für jeden Kalendertag des Verzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Gesamtbetrags, jedoch 25,00 EUR mindestens fällig. Zusätzlich werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) auf den Gesamtbetrag einschließlich der Vertragsstrafe berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
- Leistungen wie Webhosting, die Bereitstellung und Pflege von Plugins sowie alle damit verbundenen technischen Dienste werden regelmäßig vergütet. Die Abrechnung erfolgt gemäß Vereinbarung entweder jährlich oder im Vierwochenrhythmus.
- Die Abrechnung der Service- und Produktleistungen kann auch über unsere Vertragspartner gestellt werden.
§ 5 - Sondervereinbarungen, Provisionen und Rabatte
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Wirbt der Auftraggeber einen neuen Kunden für den Auftragnehmer, zahlt der Auftragnehmer dem
Auftraggeber eine Provision in Höhe von 20 % von der Höhe durch den Neukunden bezahlten
Auftrag, sofern der Vertrag durch den Auftragnehmer bis zum Ende voll erfüllt wird und der Auftraggeber
einen Mindestumsatz von 2.000 EUR im Jahr generiert und nicht um direkten Zusammenhang zum neuen
Auftraggeber steht.
Die Provision wird nur auf Dienstleistungen angewandt. - Für eine freiwillige Bewertung auf Google wird jeweils ein 2,5-%-Nachlass auf alle zukünftigen Honorarzahlungen gewährt.
- Für ein freiwilliges Interview oder Testimonial in Form eines Videos wird ein Nachlass von 10 % auf alle zukünftigen Honorarzahlungen gewährt. Dieses Video ist vom Auftragnehmer für Werbezwecke dauerhaft frei verwendbar. Ein Widerruf der Nutzung ist ausgeschlossen.
- Für die Bewertung in (2) und (3) erläutert der Auftraggeber die Ergebnisse der Kampagne und die Zufriedenheit mit der Leistung des Auftragnehmers. Diese müssen ehrlich und ungestellt sein.
§ 6 - Schweigepflicht, Datenschutz, Copyright
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
Stillschweigen zu bewahren.
Dies gilt, solange es sich nicht um lediglich dem allgemeinen Stand der Technik entsprechende oder sonst offenkundige Tatsachen oder Umstände handelt. - Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer von dieser Verschwiegenheitspflicht entbinden, wenn und soweit er gesetzlich oder durch Rechtsmittel nicht mehr abwendbarer gerichtlicher oder behördlicher Anordnung zur Veröffentlichung der jeweiligen Informationen verpflichtet ist.
- Sofern Bild- und Videomaterial (beispielsweise für Werbeanzeigen, Darstellung auf Webseiten, Programmen …) verwendet wird, bestätigt der Auftraggeber bei Zurverfügungstellung des Materials, dass die Menschen in den Videosequenzen einverstanden sind, öffentlich dargestellt zu werden. Dies gilt umgekehrt für den Auftragnehmer.
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Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das nicht ausschließliche, zeitlich unbeschränkte Recht ein, die
im Rahmen des Projekts entstandenen Arbeitsergebnisse sowie erhobenen Statistiken – insbesondere zu
Werbeanzeigen, Reichweiten oder Performancekennzahlen – in aufbereiteter Form (z. B. als Text, Bild oder
Diagramm) für eigene Referenz- und Marketingzwecke zu verwenden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den
Auftraggeber in diesem Zusammenhang namentlich zu nennen.
Ein Widerruf dieses Nutzungsrechts ist ausgeschlossen, sofern keine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, die diesem Punkt widerspricht. - Die vom Auftragnehmer geschnittenen Videos dürfen ausschließlich durch den Auftraggeber in der vereinbarten Weise verwendet werden. Komplette Werbeanzeigen einschließlich aller Texte, Überschriften, Untertitel sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers und urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung unzulässig.
- Nach Abschluss des Auftrags erhält der Auftragnehmer das Recht, den Namen sowie das Logo des Auftraggebers zeitlich unbegrenzt für eigene Referenz- und Werbemaßnahmen zu nutzen. Eine inhaltliche Veränderung des Logos oder des Namens ist ausgeschlossen.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Impressum der Internetseite einen Hinweis auf den Ersteller der
Webseite aufzunehmen. Bei Auftraggebern, denen die Leistung vergünstigt oder unentgeltlich zur Verfügung
gestellt wurde, ist zusätzlich auf jeder Unterseite im Fußbereich ein entsprechender Hinweis zu
platzieren. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, gilt eine Vertragsstrafe in Höhe des regulären
Werts der erbrachten Leistung als vereinbart.
Im Bereich der Metadaten der Internetseite ist im Author-Meta-Tag ein dauerhafter Hinweis auf den Ersteller der Webseite zu hinterlegen.
§ 7 - Schlussbestimmungen
- Die Vertragspartner bestätigen, dass dieser Vertrag sämtliche Vereinbarungen vollständig enthält. Weitere Absprachen – gleich welcher Art – bestehen nicht.
- Änderungen, Aufhebungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung einschließlich der Änderung dieser Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht gesetzlich zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte die Vereinbarung unvollständig sein, so wird die Vereinbarung im übrigen Inhalt nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für festgestellte Lücken.